LOS 1: Der Neubau einer dritten Wasserkammer betrifft ein Bauwerk im Sinne des § 41 HOAI. Vom Leistungsumfang wird neben dem Neubau der dritten Wasserkammer (einschließlich deren Statik) auch erforderliche Druckleitungen mit allen technischen Ausstattungen, sowie die E-Technik, Prozessleittechnik und die EMSR-Technik erfasst. Ebenso die Anlagen(-teile), die im Zuge der Planung des Bieters hinzukommen, bzw. bei denen sich der Auftraggeber dafür entscheidet diese mitplanen und ausführen zu lassen, weil sie sich im sinnvollen technischen Zusammenhang mit der ursprünglichen Planungsaufgabe befinden. Die Anbindung an den Bestand und der Umbau von bestehenden Anlagenteilen im laufenden Betrieb ist planerisch zwingend zu berücksichtigen. LOS 2: Im Zuge dieser Maßnahmen (LOS 1) soll geprüft werden, ob die Errichtung einer zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage technisch, wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich möglich ist. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und die weitere Planung zu schaffen.
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