Die Auftraggeberin beabsichtigt im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund auch den Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadiongebäudes Kupfermühle - 3. Bauabschnitt). Dieses Projekt ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebereiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen.
Für die Planung sind die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die jeweils geltenden einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie alle sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Normen und technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.
Für alle Planer ist zu beachten, dass nachhaltige Baustoffe und Materialien zu verwenden sind, deren Einsatz keine negativen Auswirkungen auf Grundwasser, Boden und Luft verursacht.
Es wird eine gute gestalterische Qualität erwartet.