Die Stromnetz Berlin GmbH ist Betreiberin des Berliner Verteilnetzes und benötigt hierfür Dienstleistungen im Bereich Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Bauüberwachung von Stationsbau- und Kabelleitungstiefbauprojekten. Das gesamte Beschaffungsvolumen ist in vier Lose unterteilt. Die Vergabe erfolgt losweise (Fachlose). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge für Projektierungsleistungen/ 0,4-10 kV und
Bauüberwachung für den Netzstationsbau (inkl. dazugehörigem Kabelleitungstiefbau)/ 0,4-10kV (Los1). Parallel zu der vorliegenden Ausschreibung werden für die Lose 2-4 weitere Rahmenverträge über
Projektierungsleistungen für den Kabelleitungstiefbau inkl. Kompaktstationen)/ 0,4-10kV (Los 2), Bauüberwachungsleistungen für den Kabelleitungstiefbau/ 0,4-10 kV (Los 3) sowie Bauüberwachungsleistungen für den Kabelleitungstiefbau/ 10-110 kV (Los 4) ausgeschrieben. Die
Vergabe dieser Lose erfolgt aus IT-technischen Gründen mittels separater Vergaben auf der Vergabeplattform. Bewerbungen können für ein Los, zwei Lose, drei Lose oder alle Lose eingereicht werden. Die Bewerbung auf alle vier Lose ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht. Es ist beabsichtigt, je Los
mehrere Rahmenverträge (Mengenlose) zu vergeben. Die genaue Anzahl je Los und die Vergabekriterien werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben. Die Auftragserfüllung erfolgt in Teilleistungen, die einzeln abgerufen und jeweils gesondert abgerechnet
werden. Die Laufzeit aller Rahmenverträge beträgt 3 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Der Auftraggeber ist im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG als ein Unternehmen der
kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. KRITIS-Unternehmen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Aus
diesem Grund beruft sich der Auftraggeber für die vorliegende Ausschreibung auf sein Recht (§§ 5, 41VgV), die Ausgabe der konkreten Auftragsunterlagen auf die im Teilnahmewettbewerb als geeignet
ermittelten Bewerber zu beschränken und zudem die Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu fordern, um den Schutz der Vertraulichkeit sicherheitskritischer Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens gewährleisten zu können.
Lose (1)
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