Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein, für die Landeshauptstadt Kiel und die Stadt Neumünster aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Grundsätzlich müssen die PZA`s und ePZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
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