Für den Bereich des Geestevorhafens ist die Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen erforderlich. Das Gebiet liegt vollständig Stadtgebiet von Bremerhaven und damit planungsrechtlichen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bremerhaven. Die planungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Umsetzung dieses Vorhabens sind im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zu schaffen. Die hierfür zuständige Behörde ist (Stand 12.2023) die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Wasserbehörde). Amtssprache ist deutsch, alle im Rahmen des Zulassungsverfahrens anzufertigenden Unterlagen und alle Planungsgespräche sind in deutscher Sprache zu verfassen bzw. in deutscher Sprache zu führen.
Für das Vorhaben wurde seitens der bremenports im März 2023 eine Unterlage zum Scopingtermin angefertigt, in dessen Rahmen das Vorhaben vorgestellt und Vorschläge zu den durchzuführenden Untersuchungen und der Strukturierung der Antragsunterlagen gemacht wurden.
Nach erfolgter Beteiligung der Fachbehörden und Verbänden legte die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im September 2023 eine Mitteilung über die allgemein erforderlichen Antragsunterlagen sowie eine Unterrichtung gemäß § 16 UVPG über Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vor. Gegenstand dieser Vergabe ist die Vorbereitung und Erstellung der benötigten Unterlagen/Konzepte/Planungen im Zusammenarbeit mit der bremenports.
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