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Auftraggeber

Hamburgische Investitions- und Förderbank

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
09. April 2024
Veröffentlichungsdatum
08. März 2024

Beschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden: „IFB Hamburg“ oder „Auftraggeberin“) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Trägerin der IFB Hamburg ist die Freie und Hansestadt Hamburg, deren zentrales Förderinstitut die IFB Hamburg ist. Die IFB Hamburg ist eine Bank im Sinne des Kreditwesengesetzes. Sie ist kompetente Ansprechpartnerin in allen Förderfragen rund um Wohnungsbau, Wirtschaft, Innovation, Umwelt und Energie. Sie vergibt Fördermittel an Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen und unterstützt diese bei der Finanzierung ihrer Investitionsvorhaben durch Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften. Die IFB Hamburg hat aktuell rund 320 Beschäftigte und ihren Sitz in Hamburg am Besenbinderhof 31. Die IFB Hamburg unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in verschiedenen Bereichen durch (u. a. Wohnraumförderung, insbes. sozialer Wohnraum, Innovationsförderung etc.). -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausgangssituation des Vorhabens: Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen hat der Bund zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen seines Konjunkturpaktes für Corona-bedingten Umsatzausfall umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Hierfür wurde eine durch den Bund in Auftrag gegebene digitale Antragsplattform des Dienstleisters INIT genutzt. Für die Umsetzung dieser Programme hat der Bund jeweils mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Programme werden durch die Länder ausgeführt. Die Freie und Hansestadt Hamburg [FHH] – vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation [BWI] – hat mit dem Bund Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen, um diese Fördermittel den Antragsberechtigten gewähren zu können. Mit der Abwicklung der Programme als bewilligende Stelle hat die FHH die IFB Hamburg beauftragt. Damit fielen der IFB Hamburg eine Vielzahl von neuen Aufgaben (Prüfung des Antrags, Bewilligung, Auszahlung, Schluss-/Endabrechnung und Reporting) zu. Umfang der zu beschaffenden Leistungen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rolle der IFB Hamburg bei der Antragsbearbeitung: Im Rahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durch die Überbrückungs- und Neustarthilfen (sowie zuvor der Hamburger Corona-Soforthilfe) wurden durch die IFB Hamburg fast 165.000 Anträge bearbeitet und rund € 3,8 Mrd. ausgezahlt. Davon entfallen etwa 100.000 Anträge und rund € 3,1 Mrd. auf die Überbrückungs- und Neustarthilfen. Für die Unterstützung der IFB Hamburg bei der Bewältigung dieser Aufgabe, hat die IFB Hamburg Ressourcen bei externen Dienstleistern beauftragt. Es handelte sich um die folgenden Programme: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Überbrückungshilfen I, II III, III+ und IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Novemberhilfen, Dezemberhilfe -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe Plus Q4, Neustarthilfe 2022, Neustarthilfe 2022 Q2

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