Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) beabsichtigt in einem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Prüfung der Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 an verschiedenen Standorten in NRW abzuschließen.