Durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz wurde die FFG mit der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben als Monitoring- und Beschwerdestelle in Hinblick auf die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen des Bundes und der ihm zuordenbaren Einrichtungen beauftragt.
Ebenfalls wurden durch die entsprechenden Landesgesetze die Monitoring- und Beschwerdestellen in den Bundesländern mit der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben als Monitoring- und Beschwerdestelle in Hinblick auf die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen der Länder und der ihr zuordenbaren Einrichtungen beauftragt.
Eine der Aufgaben besteht in der Prüfung der Websites und mobilen Anwendungen auf Barrierefreiheit nach den Vorgaben der EU. Für die Prüfungen der Websites und mobilen Anwendungen sowie die Prüfung von eingegangenen Beschwerden, sowie die Durchführung von Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung von Websites und mobilen Anwendungen, soll eine Rahmenvereinbarung im Zuge eines EU-weiten Vergabeverfahrens mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmer:innen abgeschlossen werden.
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