Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung Bildredaktion und Betreuung des digitalen und analogen Bildarchivs

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.03.2026
Angebotsfrist
23.04.2026
Bilder wecken Emotionen und prägen die Wahrnehmung des visuellen Auftritts. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation und spielen damit eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Menschen für humanitäre Anliegen zu erreichen und für die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zu interessieren. So vielfältig wie das Rote Kreuz so vielfältig ist auch dessen Bilderwelt. Bei aller Vielfalt an Themen, Aufgaben und Einsätzen, folgen das statische wie auch das bewegte Bild einer Bildsprache, die zum DRK passt und seinen Werten entspricht. Die Bildredaktion des DRK steht allen Bereichen und Mitarbeitenden des DRK-Generalsekretariats mit ihrem Service zur Verfügung und unterstützt sie bei der täglichen Arbeit mit Bild- und Filmmaterial sowohl auf der technisch-administrativen als auch auf der inhaltlichen Ebene. Durch den Auftragnehmer sind nach Einzelabruf durch das DRK folgende Leistungen im Bereich Medienmanagement zu erbringen: Los1: - Bildredaktion - Administration der Mediendatenbank - Bildrechte und Medienverwaltung - Organisation und Durchführung von Fotoshootings Los2: - Betreuung des digitalen und analogen Bildarchivs
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
25.03.26
Fragenfrist
16.04.26
Abgabefrist
23.04.26
Öffnung
23.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
550.000 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
d.drews@drk.de
Freischalten
Telefon
+49 3085404-0
Freischalten
Website
https://www.drk.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Aufforderung Punkt 2.2.1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Unternehmensreferenz(en) für Los 1 - Bildredaktion Die technische und berufliche Eignung der Bieter wird durch den Nachweis von insgesamt vier vergleichbare(n) Unternehmensreferenz(en) geprüft. Eine Unternehmensreferenz ist vergleichbar, wenn sie in Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung entspricht. Der Auftraggeber definiert die nachstehende(n) Mindestanforderung(en) an die Unternehmensreferenz(en) für Los 1: - Bewirtschaftung einer Mediendatenbank, - Nutzerpflege für interne und externe User und - Referenzauftrag nicht älter als drei Jahre ab Abschluss des Auftrags.

  • Aufforderung Punkt 2.2.1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit c) Angaben zu Fachkräften für Los 1 - Bildredaktion Die technische und berufliche Eignung der Bieter wird durch die Angabe(n) zu den einzusetzenden Fachkräften geprüft. Für die Auftragswahrnehmung hat der Bieter sicherzustellen, dass er über die nachstehenden Fachkräfte für den Zeitraum der Auftragsausführung verfügt

    • Projektleiter (m/w/d): Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen Ansprechpartner für den Auftraggeber bereit zu stellen. Der Projektleiter hat die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen: - die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers gewährleistet ist
    • - zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich "Bildredaktion" aufweisen
    • Projektleiter-Stellvertreter (m/w/d): Der Bieter hat einen Projektleiter-Stellvertreter zu benennen, der den Projektleiter im Falle einer Verhinderung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollumfänglich vertreten kann. Die Anforderungen an die Projektleitung gelten entsprechend für die Stellvertretung.
  • Aufforderung Punkt 2.2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Los 1 - Bildredaktion Die wirtschaftliche und finanzielle Eignung der Bieter wird durch den Nachweis einer, zum Zeitpunkt des Bindefristendes, aufrechten Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung geprüft. Für die nachzuweisende Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung gelten die nachstehenden Deckungssummen: (1) für Personen- und Sachschäden: mindestens 1.000.000,00 EUR (2) für Vermögensschäden: mindestens 500.000,00 EUR Diese Deckungssummen sind maßgeblich sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind. Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis: Aufforderung Punkt 5.3. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "Angebotspreis" Der Bieter hat mit seinem Angebot das ausgefüllte Preisblatt einzureichen. Die Bewertung erfolgt anhand des ausgewiesenen "bewerteter Gesamtpreis aller Positionen abzgl. Rabatt (brutto)".

  • Erstellen eines Schulungskonzeptes für die Nutzung der Mediendatenbank. Unterkriterium "Anwenderfreundlichkeit des Konzeptes": Aufforderung Punkt 5.4.1. Bewertung nach dem Unterkriterium "Anwenderfreundlichkeit des Konzeptes" Mit diesem Unterkriterium wird die Praxisnähe und Verständlichkeit der Schulung bewertet. Eine besonders gute Bewertung erhält die Aufgabe, wenn typische Anwendungsfälle aus dem Arbeitsalltag der Anwender realitätsnah und nachvollziehbar dargestellt werden und die Schulungsinhalte einen klaren Bezug zu den tatsächlichen Arbeitsprozessen aufweisen. Ein direkter, erkennbarer Mehrwert für die tägliche Arbeit der Teilnehmenden wirkt sich hierbei positiv auf die Bewertung aus. Eine negative Bewertung erfolgt, sofern die Schulung überwiegend abstrakt bleibt, reale Arbeitssituationen nicht ausreichend berücksichtigt und die vermittelten Inhalte keinen klaren Bezug zur praktischen Anwendung im Arbeitsalltag erkennen lassen.

  • Erstellen eines Schulungskonzeptes für die Nutzung der Mediendatenbank. Unterkriterium "Wirksamkeit der Wissensvermittlung"": Aufforderung Punkt 5.4.2. Bewertung nach dem Unterkriterium "Wirksamkeit der Wissensvermittlung" Mit diesem Unterkriterium wird die Praxisnähe und Verständlichkeit der Schulung bewertet. Eine besonders gute Bewertung erhält die Aufgabe, wenn typische Anwendungsfälle aus dem Arbeitsalltag der Anwender realitätsnah und nachvollziehbar dargestellt werden und die Schulungsinhalte einen klaren Bezug zu den tatsächlichen Arbeitsprozessen aufweisen. Ein direkter, erkennbarer Mehrwert für die tägliche Arbeit der Teilnehmenden wirkt sich hierbei positiv auf die Bewertung aus. Eine negative Bewertung erfolgt, sofern die Schulung überwiegend abstrakt bleibt, reale Arbeitssituationen nicht ausreichend berücksichtigt und die vermittelten Inhalte keinen klaren Bezug zur praktischen Anwendung im Arbeitsalltag erkennen lassen.

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