Veröffentlichung 25.03.26 | Fragenfrist 16.04.26 | Abgabefrist 23.04.26 | Öffnung 23.04.26 |
Eignungskriterien
Aufforderung Punkt 2.2.1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Unternehmensreferenz(en) für Los 1 - Bildredaktion Die technische und berufliche Eignung der Bieter wird durch den Nachweis von insgesamt vier vergleichbare(n) Unternehmensreferenz(en) geprüft. Eine Unternehmensreferenz ist vergleichbar, wenn sie in Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung entspricht. Der Auftraggeber definiert die nachstehende(n) Mindestanforderung(en) an die Unternehmensreferenz(en) für Los 1: - Bewirtschaftung einer Mediendatenbank, - Nutzerpflege für interne und externe User und - Referenzauftrag nicht älter als drei Jahre ab Abschluss des Auftrags.
Aufforderung Punkt 2.2.1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit c) Angaben zu Fachkräften für Los 1 - Bildredaktion Die technische und berufliche Eignung der Bieter wird durch die Angabe(n) zu den einzusetzenden Fachkräften geprüft. Für die Auftragswahrnehmung hat der Bieter sicherzustellen, dass er über die nachstehenden Fachkräfte für den Zeitraum der Auftragsausführung verfügt
Aufforderung Punkt 2.2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Los 1 - Bildredaktion Die wirtschaftliche und finanzielle Eignung der Bieter wird durch den Nachweis einer, zum Zeitpunkt des Bindefristendes, aufrechten Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung geprüft. Für die nachzuweisende Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung gelten die nachstehenden Deckungssummen: (1) für Personen- und Sachschäden: mindestens 1.000.000,00 EUR (2) für Vermögensschäden: mindestens 500.000,00 EUR Diese Deckungssummen sind maßgeblich sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind. Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Aufforderung Punkt 5.3. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "Angebotspreis" Der Bieter hat mit seinem Angebot das ausgefüllte Preisblatt einzureichen. Die Bewertung erfolgt anhand des ausgewiesenen "bewerteter Gesamtpreis aller Positionen abzgl. Rabatt (brutto)".
Erstellen eines Schulungskonzeptes für die Nutzung der Mediendatenbank. Unterkriterium "Anwenderfreundlichkeit des Konzeptes": Aufforderung Punkt 5.4.1. Bewertung nach dem Unterkriterium "Anwenderfreundlichkeit des Konzeptes" Mit diesem Unterkriterium wird die Praxisnähe und Verständlichkeit der Schulung bewertet. Eine besonders gute Bewertung erhält die Aufgabe, wenn typische Anwendungsfälle aus dem Arbeitsalltag der Anwender realitätsnah und nachvollziehbar dargestellt werden und die Schulungsinhalte einen klaren Bezug zu den tatsächlichen Arbeitsprozessen aufweisen. Ein direkter, erkennbarer Mehrwert für die tägliche Arbeit der Teilnehmenden wirkt sich hierbei positiv auf die Bewertung aus. Eine negative Bewertung erfolgt, sofern die Schulung überwiegend abstrakt bleibt, reale Arbeitssituationen nicht ausreichend berücksichtigt und die vermittelten Inhalte keinen klaren Bezug zur praktischen Anwendung im Arbeitsalltag erkennen lassen.
Erstellen eines Schulungskonzeptes für die Nutzung der Mediendatenbank. Unterkriterium "Wirksamkeit der Wissensvermittlung"": Aufforderung Punkt 5.4.2. Bewertung nach dem Unterkriterium "Wirksamkeit der Wissensvermittlung" Mit diesem Unterkriterium wird die Praxisnähe und Verständlichkeit der Schulung bewertet. Eine besonders gute Bewertung erhält die Aufgabe, wenn typische Anwendungsfälle aus dem Arbeitsalltag der Anwender realitätsnah und nachvollziehbar dargestellt werden und die Schulungsinhalte einen klaren Bezug zu den tatsächlichen Arbeitsprozessen aufweisen. Ein direkter, erkennbarer Mehrwert für die tägliche Arbeit der Teilnehmenden wirkt sich hierbei positiv auf die Bewertung aus. Eine negative Bewertung erfolgt, sofern die Schulung überwiegend abstrakt bleibt, reale Arbeitssituationen nicht ausreichend berücksichtigt und die vermittelten Inhalte keinen klaren Bezug zur praktischen Anwendung im Arbeitsalltag erkennen lassen.
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