Rahmenvereinbarung über die Beratung zur Entwicklung des vorhandenen Compliance Managements zu einem Compliance Management System und die Beratung zur Abrundung und zur notwendigen Aktualisierung vorhandener Compliance-Instrumente und -Maßnahmen. Abrufberechtigt unter der Rahmenvereinbarung ist neben dem Auftraggeber auch die Komm.ONE AöR.
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