Die Universität Mannheim schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Beauftragung von Freelancern für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere im Bereich Projektmanagement und IT-Dienstleistungen (u.a. Entwicklung/Programmierung) mit maximal fünf Rahmenvereinbarungs-partnern im Offenen Verfahren (EU) aus. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens vier Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Verlängerungen sind höchstens drei Mal möglich. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch nach vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (= Höchstlaufzeit).
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