Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaften der genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Bedarf besteht hierbei hinsichtlich Planungsleistungen für Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten. Hierfür wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen.
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