Öffentliche Ausschreibung

Rahmenvereinbarung für Generalplanungs- und Objektüberwachungsleistungen von Instrumentenlandesystemen

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Auftraggeber

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (nachstehend DFS genannt) betreibt im Rahmen ihres hoheitlichen Auftrages der Flugverkehrskontrolle auf allen internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland Instrumentenlandesysteme (nachstehend ILS). Diese werden auf Grundlage eines Lifecycle-Managements regelmäßig erneuert. Dabei werden die alten Technikshelter und die Antennentragwerke am Gleitweg und am Landekurs, deren Strom- und Datenanbindung sowie ihre Verkehrsflächen nach örtlichem Bedarf und Zustand zunächst zurückgebaut und anschließend durch neue Bauteile ersetzt und in Betrieb genommen. Die abzuschließende Rahmenvereinbarung für Generalplanungs- und Objektüberwachungsleistungen von Instrumentenlandesystemen auf Basis der HOAI erfolgt ohne Abrufverpflichtung. Die ersten zwei ILS-Anlagen werden fest beauftragt. Geplant ist die Erneuerung von bis zu drei bestehenden ILS-Anlagen pro Jahr auf Basis eines Lifecycle-Managements. Grundsätzlich sind davon alle internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland betroffen. Während der Vertragslaufzeit inkl. Option ist die Erneuerung von bis zu 15 ILS-Anlagen geplant, z. Bsp. in Frankfurt, München, Hannover, Bremen, Hamburg, Dresden, Düsseldorf und Leipzig. Eine Erneuerung beinhaltet den Rückbau, den Umbau oder den Ersatzneubau einer ILS-Anlage. Diese besteht aus einem Gleitweg- und Landekurssender, deren Strom- und Datenanbindungen sowie ihrer Verkehrsflächen. Die Planung der Flugsicherungstechnik selbst ist nicht Teil des Auftrags. Die ILS-Anlagen befinden sich im Sicherheitsbereich des jeweiligen Verkehrsflughafens. Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Flughafenausweise nach den Vorschriften des jeweiligen Verkehrsflughafens vorliegen. Die Leistung soll als Generalplanerleistung vergeben werden. Der Generalplaner übernimmt unten aufgeführte Planungsleistungen, die für die Realisierung der Rückbauten, Um- oder Neubauten erforderlich sind. Er hat die Leistungen gemäß den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Er beauftragt, integriert und koordiniert alle einzelnen Planer- und Beratungsleistungen sowie sonstige Leistungen, die für den Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlich sind. Folgende Leistungen werden Bestandteil der Generalplanung sein: 1. Objektplanung - Gebäude gemäß § 34 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1-8, 2. Fachplanung - Technische Ausrüstung gemäß § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) und AG 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) Leistungsphasen 1-8. Die Planung der Flugsicherungstechnik in den Sheltern sowie der zugehörigen Antennen und HF-Kabel sind nicht Teil dieser Beschaffung. Schnittstellen in der Bau- und Terminplanung sind jedoch zu berücksichtigen. Die Leistungen anderer Fachplaner wie Baugrundgutachter und Landschaftsplaner sind in die Planung zu integrieren, ebenso die standardisierten Antennentragwerke und die Technikshelter in Modulbauweise. Jede Erneuerungsmaßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Flughafenbetreiber und dem Flugsicherungsbetrieb der DFS.

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