Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 31 Abs 7 BVergG 2018). Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sollen Aufträge über Tragwerksplanungen für die Sanierung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen vergeben werden können.
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