Bei der Stadt Neumünster sind ca. 1.800 Mitarbeitende beschäftigt, die nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) bzw. § 19 Abs. 2 des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SBesG) das Angebot des
Fahrradleasings grundsätzlich nutzen könnten. Bieter müssen in der Lage sein, alle eingehenden Leasingfälle bedienen zu
können. Angeboten werden sollen verschiedene Fahrräder und Elektrofahrräder/Pedelecs, die verkehrstechnisch als Fahrräder eingestuft sind (ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht).