Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
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Das Landratsamt des Burgenlandkreises möchte für Tarifbeschäftigte und Beamten ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einführen.
Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA.
Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
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