Die Rahmenvereinbarung gilt für Grafikleistungen bis zur Erstellung der finalen Versionen für Druck- und Onlinemedien. Hierbei handelt es sich um die Bearbeitung vorhandener Werke, die die SECURVITA dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Die Rahmenvereinbarung gilt nicht für solche Grafikleistungen, die aus Sicht der SECURVITA die Erstellung eines neuen Werks umfassen.
Rahmenvereinbarung Grafikleistungen
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