Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Chirurgietürme. Die folgenden Lieferungen und Leistungen sollen gemäß der Rahmenvereinbarung abrufbar sein:
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Chirurgietürmen
- Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement; Demontage und Ausbringung der vorhandenen, alten Systeme; Einbringung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Systeme; Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)