Im Rahmen der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Betrieb, dem Umbau und der Außerbetriebnahme von Technischen Systeme und Anlagen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) benötigt der Auftraggeber (AG) Architekten- und Ingenieursleistungen zur Vorbereitung und Realisierung der baulichen und technischen Maßnahme.
Im Rahmen des Masterplans BER 2040 hat der AG übergeordnete Prämissen und Leitplanken für die infrastrukturelle Entwicklung des BER bis 2040 definiert und detaillierte Teilmasterpläne erarbeitet, aus denen konkrete Projekte und Maßnahmen für die Mediale Infrastruktur, den Neubau von Objekten, den Umbau und dem Betrieb von Objekten und damit auch für die in diesem Zusammenhang stehenden Technische Systeme und Anlagen in den Objekten und in Außenanlagen abgeleitet werden können. Zu den jeweiligen Bauvorhaben, Projekten und Maßnahmen werden Projektziele vom AG definiert und fachbezogene Aufgabenstellungen abgeleitet, aus den sich die notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen in den Kostengruppen der DIN 276 2018-12:
450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen in Gebäuden sowie 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen in Außenanlagen bzw. der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Inhalt und Umfang ableiten. Der AN wird mit der Erbringung dieser Architekten- und Ingenieursleistungen beauftragt.
Der AN hat zur Erfüllung und planerischen Umsetzung der vom AG definierten Projektziele bzw. Aufgabenstellungen zu den jeweiligen Bauvorhaben alle erforderlichen Leistungen der beauftragten Planungsphasen gemäß HOAI in der gültigen Fassung und des beauftragten Leistungsumfangs in den einzelnen Phasen zu erbringen. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen gemäß HOAI sind im Zuge der Projektumsetzung auch übergeordnete bzw. ergänzende Leistungen zu erbringen, die sich aus der spezifischen Projektorganisation, aus der Komplexität von Systemen oder der Vielschichtigkeit der Projektbeteiligen ergeben.
Es ist geplant, bis zu 3 Rahmenvertragspartner zu binden.
Diese werden bei Bedarf mit der Erbringung der Planungs- und Ingenieurleistungen in den vorbenannten Projekten und Maßnahmen in Form von Abrufen beauftragt. Der Bedarf ist abhängig von der Größe und Komplexität der jeweiligen Projekte und von der Ressourcensituation beim AG. Die Bedarfe sollen hauptsächlich im Ergebnis von Miniwettbewerben oder nach Standardabruf beauftragt werden.