Die AG betreibt im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Titeln zur Herausgabe von Mieträumen das sogenannte „Berliner Modell“, d.h. an allen in dem Mietraum befindlichen Gegenständen wird das Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Die Beauftragung und das Tätigwerden des zuständigen Gerichtsvollziehers beschränkt sich hierbei auf das Öffnen der jeweiligen Mieträume, das Außerbesitzsetzen der/des Schuldner/s und Inbesitzsetzen der AG.
Die Beräumung von Mieträumen und gegebenenfalls Verwertung von Einrichtungen etc. soll die AN auch in anderen Fällen, insbesondere nach Besitzaufgabe durch Mieter oder Dritte oder Ableben von Mietern ohne Erben in Nachlassverfahren realisieren.
Die Räumung der Mieträume und gegebenenfalls Verwertung von Einrichtungen etc. obliegt der AN unter Berücksichtigung der Vorschriften über die Pfandverwertung sowie der Schuldnerinteressen.
Die AN soll unter eigener Beiziehung eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers den Zustand der Mieträume und das darin befindliche Inventar rechtssicher dokumentieren, persönliche Unterlagen, pfändbare/nichtpfändbare oder verwertbare/nichtverwertbare Gegenstände abtransportieren, einlagern, verwerten oder entsorgen sowie nicht einlagerungsfähige Gegenstände, Sperrmüll und Müll entsorgen.
Die detaillierte Aufgabenstellung ist den Anlagen zu entnehmen.
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