Die Vergabestelle beabsichtigt, soweit genügend gültige Angebote vorliegen, je Los maximal vier qualifizierten Anbietern den Zuschlag zu erteilen und mit diesen parallele Rahmenverträge für die externe Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungen abzuschliessen. Die Leistungen umfassen insbesondere die methodische, operative und rechtliche Unterstützung der Vergabestelle bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Vergabeverfahren nach Massgabe der anwendbaren vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 – Unterstützung bei Ausschreibungen mit Fokus IT: Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungen mit überwiegendem IT-Bezug, insbesondere bei Beschaffungen von Software, digitalen Lösungen, IT-Dienstleistungen, Systemeinführungen, Weiterentwicklungen, Betriebs- und Wartungsleistungen sowie bei Vorhaben mit typischen IT-spezifischen vergabe- und vertragsrechtlichen Fragestellungen. Los 2 – Unterstützung bei Ausschreibungen ohne Fokus IT: Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungen ohne überwiegenden IT-Bezug, insbesondere bei allgemeinen Dienstleistungs-, Güter-, Bau- und sonstigen Beschaffungsvorhaben sowie bei allgemeinen vergaberechtlichen, fachlichen und vertraglichen Fragestellungen. Die Anbieter können Angebote für ein Los oder für beide Lose einreichen. Für jedes Los ist ein separates Angebot einzureichen. Der jeweilige Rahmenvertrag bildet die Grundlage für die projektbezogene Beauftragung der Rahmenvertragspartner mit Unterstützungsleistungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungsrechts mit (Los 1) oder ohne (Los 2) IT-Fokus. Die konkrete Ausgestaltung des Einzelauftrags und der effektive Leistungsumfang werden jeweils im Rahmen eines gestützt auf den Rahmenvertrag abzuschliessenden Einzelvertrags festgelegt. Der Rahmenvertrag begründet keinen Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erbringung einzelner Leistungen kann unter Beizug von fachlich qualifizierten Dritten erfolgen. Hierfür ist die vorgängige schriftliche Zustimmung der Vergabestelle erforderlich.