Beschreibung
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU sowie den stimmberechtigten Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) und des Landkreistages Sachsen-Anhalt (LKT) (nachfolgend „Abrufberechtigte“ oder „Kunden“) Microsoft Lizenzen und die weiteren Leistungen dieser Ausschreibung nach der Maßgabe des zu schließendes Rahmenvertrages ermöglicht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
Der Rahmenvertrag ist als beitrittsoffener Vertrag gestaltet, zu welchem die Abrufberechtigten (siehe Leistungsbeschreibung Pkt. 1.2 Akteure und Begriffsbestimmungen) beitreten und direkt Einzelabrufe tätigen können.
Die KID erwartet aufgrund der Vielfalt der Microsoft Softwareprodukte eine im Lizenzpreis inkludierte, umfängliche Betreuung und Unterstützung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf Lizenzberatung, Lösungs- und Produktberatung, Unterstützung im Vertragsmanagement, Beratung zu Microsoft Software Assurance, Auditunterstützung, Informationsdienste, Transaktionale Services, Technische Unterstützung und Microsoft-Portalunterstützung. Der Auftraggeber weist den Bieter ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche der oben genannten Leistungen in die Lizenzpreise einzukalkulieren sind.
Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen. Weiterhin benötigt der Auftraggeber zusätzlich, abrufbare Leistungen im Zusammenhang mit der Microsoft Software, wie eine Helpdesk- und Supportunterstützung, eine erweiterte Lizenzverwaltung, ein Portfolio Management, Consulting- und Schulungsleistungen sowie eine Lizenzplausibilisierung und Software & Asset Management Strategie.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 119 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.