Mit diesem Rahmenvertrag werden die regelmäßig wiederkehrenden Maler- und
Lackierarbeiten im Rahmen von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
in den Objekten und Liegenschaften der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH
geregelt.
Desweiteren regelt der Vertrag kleinere Um- und Erweiterungsaufträge, die sich
im Hinblick auf die Werksseite als auch im Hinblick auf die Vergütungsseite im
Bereich der vorgenannten Arbeiten bewegen.
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