Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen.
Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen
Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Lose (4)
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