Bei dem AG handelt es sich um mehrere Wohnungsbaugesellschaften. Der AG beabsichtigt, Maßnahmen
zur Gebäudevermessung auf den AN zu übertragen, mit dem Ziel, dauerhaft einen aktuellen Überblick
über seinen Gebäudebestand zu haben. Gleichzeitig soll durch die Vermessung und die darauf
beruhenden Pläne eine verlässliche Grundlage für die Leistungserbringung anderer Dienstleister gewährleistet
werden (z.B. im Bereich der Gebäudereinigung). Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen
einen Rahmenvertrag hierfür. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen
ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag in Verbindung mit dem jeweiligen Einzelabruf durch den AG.
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