Vertragsgegenstand sind Ingenieurleistungen zu Gunsten der aus diesem Rahmenvertrag abrufberechtigten AG.
Hierunter fallen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung sowie zur Instandhaltung.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stehen die konkreten Maßnahmen noch nicht fest. Die Rahmenvereinbarung regelt die allgemeinen Konditionen, die den Leistungsaustausch der Parteien betreffen.
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