Fehlende Mobilität ist ein wesentliches Integrationshemmnis von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern. Aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit ist die Beschaffung eines eigenen Personenkraftfahrzeugs durch Gewährung von begrenzten Zuschüssen zu Beginn einer Tätigkeitsaufnahme risikobehaftet.
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Das Jobcenter Gifhorn beabsichtigt, die zeitlich befristete Förderung von Personenkraftfahrzeuganmietungen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen zum Abbau einer wesentlichen Hürde zur Beschäftigungsaufnahme umzusetzen. Rechtsgrundlage der Förderung ist § 16 Abs. 1 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) i.V.m. § 45 SGB III (Förderung aus dem Vermittlungsbudget).
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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Anmietung von Personenkraftwagen (PKW) im Kleinwagensegment (VW Polo, Opel Corsa, Ford Fiesta, Škoda Fabia oder vergleichbar) durch geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, wahlweise mit Automatik- oder Schaltgetriebe.
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