Rettungswache Wismar Nord

Zur Absicherung des ihm gesetzlich in seinem Zuständigkeitsbereich obliegenden Rettungsdienstes betreibt der Aufgabenträger Rettungswachen für den Grundbedarf zur Gewährleistung der gleichmäßigen Versorgung seines Rettungsdienstbereiches (§ 9 Abs. 1 RDG M-V). Aufgeteilt in mehrere Gebiete wird der Rettungsdienst in den einzelnen Rettungswachen personell durch beauftragte Leistungserbringer gem. § 7 Abs. 7 RDG M-V abgesichert, denen der Aufgabenträger die technischen Mittel, insbesondere die Rettungsdienstfahrzeuge, zur Verfügung stellt.Der Leistungserbringer stellt zur Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdiensts zur Abdeckung der Regelvorhaltung die Funktion des Notarztes für folgende Einrichtung: NEF Wismar Nord in der RW Wismar Nord, Landgang 29, 23670 Wismar

Zeitplan

Veröffentlichung
27.11.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
oth-single
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Wismar, Deutschland

Lose (1)

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