Zur Absicherung des ihm gesetzlich in seinem Zuständigkeitsbereich obliegenden
Rettungsdienstes betreibt der Aufgabenträger Rettungswachen für den Grundbedarf zur
Gewährleistung der gleichmäßigen Versorgung seines Rettungsdienstbereiches
(§ 9 Abs. 1 RDG M-V). Aufgeteilt in mehrere Gebiete wird der Rettungsdienst in den einzelnen Rettungswachen personell durch beauftragte Leistungserbringer gem. § 7 Abs. 7 RDG M-V abgesichert, denen der Aufgabenträger die technischen Mittel, insbesondere die
Rettungsdienstfahrzeuge, zur Verfügung stellt. Der Leistungserbringer stellt zur Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdiensts zur Abdeckung der Regelvorhaltung die Funktion des Notarztes für folgende Einrichtung:
NEF Wismar Süd in der RW Wismar Süd, Störtebekerstraße 8, 23966 Wismar