Lufttechnische Anlagen
Die Sanierung beinhaltet unter anderem die Ertüchtigung der Mängel aus den jährlichen Überprüfungen der Brandschutzklappen.
Sie beinhaltet den Austausch von asbesthaltigen Klappen und neu Einbau von noch nicht vorhandenen Klappen.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Albstraße 82, 72764 Reutlingen. Es handelt sich um einen Standort der Agentur für Arbeit. Das Gebäude befindet sich im relativen Innenstadtgebiet in Reutlingen.
Parkerlaubnis, Müllentsorgung oder Arbeitserlaubnis sind eigenständig abzustimmen.
Der Lagerungsort für die benötigten Baustoffe, während der Umbauarbeiten ist rechtzeitig vor Beginn der Umbauarbeiten zusammen mit den Bauherren festzulegen. Die Lagerung von Baustoffen in Gebäude ohne die Zustimmung des Bauherrn ist zu unterlassen.
Bauseits wird Wasser und Strom bereitgestellt. Das weitere Heranführen der Medien ist Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten. Strom und Wasser stellt der AG nur innerhalb der Baustelle zu betrieblichen Zwecken zu Verfügung.
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Die Arbeiten sollen Werktags von Montag bis Freitag zwischen 8:00-17:00 ausgeführt werden.
Geruchs- und Lärmintensive Arbeiten sind eigenständig anzukündigen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechter Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Bei Widerspruch innerhalb des Leistungsverzeichnisses bzw. der zugrunde gelegten Normen und Vorschriften gelten jeweils die weitreichenden Forderungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine bauaufsichtliche Zulassung für sämtliche zum Einsatz kommenden Materialien vor Ausführung vorzulegen
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der Regel täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zu Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn die allgemeinen Vertragsbedingungen gem. VOB/B §15 eingehalten sind., wobei die jeweiligen Rapporte spätestens am auf die Arbeiten darauffolgenden Werktag einzureichen sind.
Lose (1)
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