Die Max-Planck-Gesellschaft e. V. hat einen regelmäßigen Bedarf an der Durchführung von Reisekostenabrechnungen für seine Mitarbeiter. Die MPG unterliegt als Zuwendungsempfänger den Regularien des BRKG; diese sind allen Aktivitäten in dem hier relevanten Umfeld von Dienstreisen zu Grunde zu legen. Neben der Generalverwaltung planen zunächst rund 14 Institute in Deutschland, ihre Dienstreisen im In- und Ausland über den Auftragnehmer als externen Dienstleister abrechnen zu lassen.
Gegenstand dieses Offenes Verfahren ist der Abschluss eines (Abruf-)Rahmenvertrags ("RV", oder "Vereinbarung") mit einem einzigen Auftragnehmer, der den Auftraggeber entlang der ganzen Reisekostenabrechnung begleitet.
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