Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen (RV) zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention in nichtbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten nach §§ 20 ff SGB V zu schließen.
Der Leistungserbringer führt als freies Unternehmen die Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung durch. Dieser sichert der Auftraggeberin zu, dass die Grund- und Zusatzqualifikation der von ihm eingesetzten Fachkräfte den Qualitätskriterien gemäß §§ 20 und 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000, in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie den Zusatzqualifikationen der Auftraggeberin, entsprechen und weist diese nach. Die Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung enthält eine Übersicht der eingesetzten Beschäftigten.
Der Umfang, die Fristen/Termine und die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen werden später in Einzelaufträgen festgelegt.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Maßnahmen der Prävention nach §§ 20 ff SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Die Auftraggeberin, die IKK classic, plant, mit geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Diese Maßnahmen sollen sowohl in nichtbetrieblichen als auch in betrieblichen Lebenswelten durchgeführt werden, um die Gesundheitsförderung zu unterstützen. Die Qualität der durchgeführten Maßnahmen muss den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes entsprechen.