Frist abgelaufen

Sachverständigenleistungen zur Begleitung eines atomrechtlichen Genehmigungsprozesses

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Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
16. Juni 2025
Veröffentlichungsdatum
14. April 2025

Beschreibung

Die kerntechnische Anlage "Große Heiße Zellen (GHZ)" der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nukleare Anlagen mbH (JEN) befindet sich im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in Jülich. Diese kerntechnische Anlage wurde 1968 in Betrieb genommen und beinhaltet zwei Zellenreihen, die als Heiße Zellen ausgelegt sind und den fernhantiertenUmgang von radioaktiven Stoffen zum Zwecke physikalischer, chemischer und technologischer Untersuchungen erlauben. Insbesondere wurden die Zellen für Untersuchungen an bestrahlten Brennstoffelementen und Brennstoffproben verwendet und es wurden in ihnen Versuche zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe und die Reparatur sowie Konditionierung von Reaktorteilen durchgeführt. Nach mehr als 50 Betriebsjahren ist der wissenschaftliche und operative Betrieb der GHZ Ende 2018 eingestellt worden. Für die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen in den GHZ wurde bei Inbetriebnahme am 15.11.1968 die Genehmigung Nr. 9/45 nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt. Genehmigungsinhaberin ist die JEN. Bis zum heutigen Tage hat die Genehmigung Nr. 9/45 insgesamt 40 Nachträge erhalten, sowie zahlreichliche atomaufsichtlich erteilte Zustimmungen zu den betreiberseitig vorgelegten Änderungsanzeigen. Seit 2019 laufen im Rahmen der bestehenden Genehmigung neben dem laufenden Betrieb rückbauvorbereitende Maßnahmen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde begleitet werden. Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um - die Reduzierung des radioaktiven Inventars, - die Räumung aller Heißen Zellen mit dem Ziel, nur noch fest installierte, sicherheitstechnisch wichtige Systeme zu behalten, - die Entsorgung von Betriebsmedien, - die Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die für den aktuellen Anlagenzustand und die Schutzzieleinhaltung nicht mehr benötigt werden, - die Schaffung von Flächen für die Logistik des Rückbauvorhabens und - die Anpassung des Betrieblichen Regelwerks. Der Betrieb aller weiterhin erforderlichen, sicherheitstechnisch relevanten Systeme sowie die eingeleiteten rückbauvorbereitenden Maßnahmen (s.o.) erfolgen auf der Grundlage der bestehenden und weiter geltenden Genehmigung 9/45 und ihrer 40 Nachträge. Im Dezember 2023 hat die Betreiberin, die JEN mbH, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung über den 41. Nachtrag zur Betriebsgenehmigung Nr. 9/45 bei der Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gestellt. Der 41. Nachtrag beinhaltet alle über den bisherigen Umfang (s.o.) hinausgehenden Maßnahmen für den tatsächlichen Rückbau der GHZ. Im Rahmen der staatlichen Aufsicht und als Entscheidungsbehörde über den beantragten 41. Nachtrag zur Genehmigung beabsichtigt das MWIKE als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde einen externen Dienstleister gemäß § 20 AtG als Sachverständigen hinzuzuziehen, der den 41.Nachtrag zur Genehmigung 9/45 sachverständlich prüfen und mit seiner Expertise der Behörde dabei behilflich sein soll, die Genehmigungsfähigkeit festzustellen.

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