Die vier derzeit betriebenen kleineren Kläranlagen in Rosenberg, Altheim (Walldürn),
Hohenstadt-Eubigheim sowie Schillingstadt (Ahorn) befinden sich in einem sehr
unterschiedlichen, teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Vor dem Hintergrund der künftig
anstehenden Erneuerung der Wasserrechte für einzelne Anlagen regten die zuständigen
Landratsämter eine Prüfung der Möglichkeiten zur Zentralisierung der Abwasserbeseitigung
an. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurden hierzu mehrere Varianten für eine
Neuordnung der Abwasserentsorgung an den vier Standorten untersucht. Dabei erwies sich
die Variante 3 mit Bachverlegung – der Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt-
Eubigheim und Schillingstadt an die Kläranlage Rosenberg – sowohl aus wirtschaftlicher Sicht
als auch unter Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien als Vorzugsvariante.
Erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Auszug Teil 1 Strukturgutachten zur
künftigen Abwasserbehandlung der Gemeinde Rosenberg (Baden) Seite 143):
[1] Regenüberlaufbecken: Die Schmutzfrachtberechnung wird aktuell erstellt und zeigt einen
Erweiterungsbedarf am RÜB
[2] Zulaufbereich (inkl. Geröllfang): Der Zulaufbereich (Gerinne) inkl. Geröll-fang ist für die
erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern.
[3] Rechen(gebäude): Der Rechen inkl. Gerinne und Notumgehung ist für die erhöhte
Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern.
[4] Sand- und Fettfang: Der bestehende Rundsandfang ist durch einen belüfteten Sand- und
Fettfang zu ersetzen, der ebenfalls für den Mischwasserzufluss QM = 90,5 l/s zu bemessen ist.
Der neue Sand- und Fettfang ist vor dem Rechengebäude zu platzieren.
[5] Belebungsbecken: Für die Belastung von rd. 5.800 EWCSB ist ein
Belebungsbeckenvolumen von rd. VBB = 2.650 m³ bei einem TS-Gehalt von TSBB = 3,4 g/l für
eine simultan aerobe Schlammstabilisation erforderlich. Im Vergleich zum bestehenden
Belebungsbeckenvolumen (VBB,IST = 380 m³) ist eine Erweiterung um rd. 2.300 m³
erforderlich. Das relativ hohe Fehl-volumen resultiert daher, dass die Kläranlag derzeit nur für
eine simultan aerobe Teilstabilisation, mit aerober Nachstabilisation im belüfteten
Schlammstapelbehälter, ausgelegt ist. Es wäre vorzuschlagen, das Belebungsbecken in 2
Bauabschnitten herzustellen und dabei das bestehende Kombibecken rückzubauen. Denkbar
wären drei Belebungsbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 11 m x 18 m x 4,5 m (Vges = 2.673
m³). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Im Zu-
und und Ablauf der Belebungsbecken sind Verteilerbauwerke zu errichten.
[6] Gebläsestation: Bei einer intermittierenden Denitrifikation, einer Einblas-tiefe von hD =
4,50 m berechnet sich die erforderliche Luftmenge zu rd. QL,N = 150 – 1.350 mN³/h. Die
Gebläse sind entsprechend anzupassen.
[7] Nachklärbecken: Drei rechteckige Nachklärbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 4,5 m x
23 m x 4,0 m (Vges = 1.242 m³) sind zu errichten (in weiteren Planungen auch als Rundbecken
denkbar). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Ein
Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpwerk ist dem Nachklärbecken anzugliedern.
Die Rücklaufschlammpumpen sind mit einem Rückführverhältnis von RV = 1,0 (gemäß DWA-A
131, 2016) für ein maximalen Mischwasserzufluss von QM = 90,5 l/s auszulegen.
Investitionskosten: Kläranlagen: Gesamtkosten ca. 10 Mio € brutto.