Gegenstand der Vergabe ist die Sammlung, der Transport und die Entsorgung von Speiseabfällen und Speiseölen/-fetten einschließlich Behältergestellung aus den in der Anlage aufgeführten, von der GMSH bewirtschafteten Liegenschaften. Die Dienststellen haben hinsichtlich des Entsorgers keine eigene Auswahlmöglichkeit. Vertragspartner wird das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die GMSH AöR. Bei Bedarf können weitere von der GMSH bewirtschaftete Liegenschaften in den Vertrag aufgenommen werden, in denen der Auftragnehmer dann die Entsorgung der Speiseabfälle und Speiseöle und -fette übernimmt. Sie werden dem jeweiligen Bereich/Los zugeordnet. Ebenso können Liegenschaften wegfallen. Diese sind dann nicht mehr Bestandteil des Vertrages.
Beim Einsammeln, dem Transport und der Entsorgung sind die Anforderungen des gesetzlichen Regelwerkes, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und die Verordnung zur Durchführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetztes in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
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Die Leistung beinhaltet:
- die Behältergestellung sowie die Reinigung und Desinfektion der Behälter,
- die Einsammlung und Beförderung der Speisereste (im Behältertausch),
- die Einsammlung und Beförderung der Speiseöle/-fette (im Behältertausch),
- die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Speisereste und Speiseöle/-fette,
- Absaugen des Tanks für Speisereste in der JVA Lübeck (Los 4, Südost) und ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung.
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In dem Tabellenblatt „04 PB Behälterliste“ sind die Behälter mit Größe, Anzahl und Leerungsintervall ständig vor Ort befindlich dargestellt. Es ist möglich, dass zusätzliche Behälter für begrenzte Zeiträume gestellt werden müssen oder das größere oder geringere Abfallmengen anfallen (z.B. in Ferienzeiten). Es werden nicht zwingend bei jeder Abholung alle Behälter getauscht. Die Mengen können durch Wegfallen oder Hinzukommen von Liegenschaften schwanken, ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine bestimmte Menge besteht nicht. Für die zu erwartenden Mengen werden in den Preisblättern Preise abgefragt. Sie ergeben sich aus den erwarteten Leerungen.
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Lose (4)
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