Auf Grund zunehmend erkennbarer Schäden an der Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes wurde in einem ersten Schritt die Fassade des Gebäudes eingehend durch einen Sachverständigen untersucht. Der dabei festgestellte Schadensumfang lässt weitere Schäden der Bausubstanz erwarten, die zur Zeit noch nicht augenscheinlich erkennbar sind. Aus diesem Grund wurde die Erarbeitung eines grundlegenden Sanierungskonzepts beschlossen und erarbeitet. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes soll die Gestaltung des Rathausparks als Fläche für kulturelle Veranstaltungen weiterentwickelt werden. Hierfür ist der Bau eines Pavillons/Bühne vorgesehen, die einmal u.a. als Hochzeitspavillon für Trauungen des Standesamts gedacht ist und zum anderen als Freilichtbühne für Veranstaltungen des örtlichen Kulturvereins. In diesem Zusammenhang ist auch der vorhandene Verbindungsgang von Haus 1 zum Haus 2 funktional aufzuwerten. Hierzu sind in dem neuen Verbindungsgang zusätzliche Toiletten einschließlich einer Behindertentoilette und eine Küche vorgesehen. Diese zusätzlichen Räume sollen dann für die Rathausmitarbeiter zur Verfügung stehen und im Falle einer Veranstaltung oder einer Hochzeit auch durch die Gäste und Teilnehmer der Veranstaltung im Rathauspark genutzt werden. In einem ersten Bauabschnitt soll der Verbindungsgang, der Pavillon und der nördliche Giebel des Hauses 1 saniert werden. Die Belange des Denkmalschutzes sind in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gifhorn zu berücksichtigen. Ein Bodengrundgutachten liegt noch nicht vor, wurde aber bereits beauftragt. Die Gesamtbaukosten werden auf rund 1,5 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Aufgrund des noch ausstehenden Fördermittelbescheids wird zunächst nur die Leistungsphase 5 beauftragt. Eine Gesamt-Fertigstellung ist bis zum 31.10.2025 vorgesehen, die Bühne ist zwingend bis Mitte September 2024 fertigzustellen.
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