Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sanierung des Müllbunker A (Müllheizkraftwerks Ruhleben) mit Erstinbetriebnahme im Jahr 2012 muss im Zuge eines Anlagenstillstands auf Basis vorangegangener Beton-untersuchungen sowie der Erfassung von Einzelschäden eine Sanierung durchgeführt werden. Im selben Zeitraum muss parallel die Ertüchtigung entsprechend den Forderungen des AwSV-Sachverständigen für den Ostteil des Schlackebunkers B durchgeführt werden.
ACHTUNG: Zur verpflichtenden Ortsbesichtigung ) ist eine Geheimhaltungsvereinbarung dem AG unterschrieben zu übergeben. Ohne diese Vereinbarung ist eine Besichtigung der Anlagen nicht möglich. Der Bieter müsste in diesem Falle vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Sanierung Müllbunker Bauwerksfugen Schlackebunker
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