Beschreibung
Der Kreis Trier-Saarburg saniert, das Schulzentrum in Konz in mehreren Bauabschnitten.
In den Jahren 2018-2023 wurden bereits Maßnahmen der Bauabschnitte 1-3 umgesetzt.
Aktuell werden im 4. Bauabschnitt die Gebäude C, G, I und J saniert und umgebaut.
In den Gebäuden A, B, C, D, E, M, N und O wird eine NGRS-Anlage (Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme)
installiert. Die Gebäude D, E, N und O erhalten zusätzlich eine neue ELA-Anlage. Die Arbeiten sind in
den Sommerferien 2024 vom 15.07.2024 bis 23.08.2024 sowie Herbstferien 2024 vom 14.10.2024 bis 25.10.2024 durchzuführen.
Die Zentrale des NGRS-Systemes wird im Gebäude B vorgesehen. Hier erfolgt auch die Verteilung auf die Sprechstellen der Gebäude A, B und C.
Für die Montage der Anlage ist ein bauseitger EDV-Verteiler im Untergeschoss des Gebäudes B vorgesehen.
Die erforderlichen Leitungen wurden bereits in den Vormaßnahmen vorgesehen und verlegt.
Über bauseitige LWL-Verbindungsleitungen erfolgt die Einbindung der weiteren Gebäude- und Anlagenteile.
Aus einem weiteren Verteiler im Gebäude E werden die Gebäude D und E versorgt. Das Gebäude verfügt über eine direkte LWL-Verbindung zu Geb.B.
Die Erforderlichen Leitungen wurden bereits in den Vormaßnahmen vorgesehen und verlegt.
Aus einem weiteren Verteiler erfolgt die Anbindung des Gebäudes M.
Das Gebäude verfügt über eine LWL Verbindung zu Geb. K und von dort aus zu Geb. E.
Die erforderlichen Leitungen wurden bereits in den Vormaßnahmen vorgesehen und verlegt.
Aus einem weiteren Verteiler im Gebäude M erfolgt die Anbindung der Gebäudes N und O. Das Gebäude verfügt über eine LWL-Verbindung zu Geb. N.
Die erforderlichen Leitungen wurden bereits in den Vormaßnahmen vorgesehen und verlegt.
Der ausgeschriebene Umfang ist in allen Teilen komplett als sogenannte "funktionale Leistung" anzubieten.
Das System muss mit den angebotenen Komponenten funktionsfähig in Betrieb zu nehmen sein.
Sollten bei Alternativangeboten Komponenten, die zur Betriebsfähigkeit notwendig sind, im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sein, sind diese im Rahmen des Angebotes mit anzubieten. Dies gilt auch für bauseitige Voraussetzungen.
Versäumt es der Bieter, in Rahmen eines Alternativangebotesevtl. fehlende Komponenten mit anzubieten oder bauseitige Voraussetzungen aufzuzeigen, sind Nach forderungen nicht zulässig und werden somit nicht anerkannt. Der Bieter garantiert die einwandfreie Funktionsfähigkeit des angebotenen Systems sowie den peripheren Einrichtungen. Ferner garantiert der Bieter die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften sowohl für das System und dessen peripheren Einrichtungen, als auch für die Bauausführung.
Die Realisierungsplanung ist mit dem Planer nach Auftragserteilung abzusprechen.
Änderungen werden nur nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung akzeptiert.
Insbesondere sind folgende Vornormen zu beachten: DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1):2015-04
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) Teil 1:
Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten
DIN VDE V 0827-2 (VDE V 0827-2):2015-04
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) Teil 2:
Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-
Sprechanlagen (NGS).