Vor Ausführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmassnahmen sind die schadstoffhaltigen Materialien auszubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Zur Feststellung schadstoffhaltiger Materialien liegen die folgenden Berichte und Unterlagen vor und sind als Anlage angefügt:
- Gutachten Büro Wessling, Projekt-Nr.: EBE-23-0497 vom 31.01.2024 sowie Gutachten-Ergänzung vom14.03.2024
- Übersicht Schadstoffsanierungen (Flexbodenbelag) in den Wohnungen, Stand 25.09.2023
Demnach sind folgende schadstoffhaltigen Baustoffe gem. Pos. 3 Gutachten Büro Wessling vorhanden:
- Positive Asbestbefunde (Pos. 3.1)
a) Fensterkitte (Chrysotil)
b) Fußbodenbelag TreppenhäChrysotil) zusätzlich
c) Flexbodenbeläge Wohnungen inkl. Kleber
d) Kleber Wandfliesenspiegel in den Küchen
e) Abwasser- und Regenwasserleitungen
- KMF-Befunde (Pos. 3.3)
a) Dämmung Fensterleibung
b) Rohrisolierungen der haustechnischen Leitungen (Kategorie K1B)
- Dämmstoffe HBcD (Pos. 3.4)
a) Fassadendämmungen und Dämmungen der Flachdächer
- Schwermetallbefunde (Pos. 3.5)
a) Anstrichaufbau der Wohnungstüren, Badtüren, Treppengeländer, KG-Türen
Die erforderlichen Rückbauarbeiten der gefährlichen Materialien und fachgerechten Entsorgungsmassnahmen
sind im LV berücksichtigt und müssen in enger Abstimmung mit dem vom Bauherrn beauftragten Schadstoffmanagement durchgeführt werden.
Das Entsorgungsverfahren ist nach ZEDAL in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Entsorgungsmanagement
des Bauherrn der WBM und der örtlichen Bauleitung dem Büro propb nachweislich entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften durchzuführen.
Die fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle ist durch ein zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb durchzuführen.