Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).
Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.
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