Der Landkreises Lüchow-Dannenberg ist Träger der Schülerbeförderung und für die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen im Wege des freigestellten Schülerverkehrs nach Freistellungsverordnung (FVO) für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 verantwortlich. Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Es wurden 16 Lose mit entsprechenden Fahrten gebildet.
Lose (16)
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