Auftragsgegenstand ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die gegenüber dem Auftraggeber einen entsprechenden Anspruch nach dem Niedersächsischen Schulgesetz ha-ben. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass die Stadt Hildesheim dafür Sorge zu tragen hat, Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück zu befördern. Bei Bedarf sind auch Begleitpersonen der Schülerinnen und Schüler zu befördern. Gründe für eine Individualbeförderung können z.B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte oder vorübergehende Behinderung sein. Die Schülerbeförderung im Individualverkehr hat während des gesamten Schuljahres 2024/2025 (05.08.2024 - 02.07.2025) zu erfolgen.