Sicherheitsdienst
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen für die vom RIM Mainz betreuten Dienststellen.
Der RIM hat das Recht, durch vorherige (mindestens 28 Kalendertage) Erklärung mind. in Textform gegenüber dem Auftragnehmer (AN) den Leistungsumfang (Anzahl der Liegenschaften sowie der einzusetzenden Sicherheitskräfte und Anzahl der Einsatzstunden) zu erhöhen bzw. zu verringern. Eine Erhöhung erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit sowie die sich daran anschließende Leistungserbringung ab dem 01.09.2026 für die Dauer von 24 Monaten. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.08.2028.
Es wird eine Kündigungsmöglichkeit zur Hälfte der Laufzeit zum 31.08.2027 mit einer Frist von 4 Monaten vereinbart.
Aufgabenbeschreibung
Die Anforderungen an den AN bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich in Anlehnung an die DIN 77200. Optional können auch Sicherheitsdienste für Veranstaltungen angefragt werden. Details sind im Artikel "Einsatzorte u. -zeiten" aufgeführt.
Zum Nachweis und zur Sicherstellung der Tätigkeiten des Wachpersonals wird eine Vereinbarung in Anlehnung an die o.g. DIN zur Regelung der einzelnen Details (z. B. Kräfteeinsatz, Arbeitsinhalt (u. a. Dienstort und -ablauf), Dauer der Sicherheitsdienstleistung, Notfallverfahren, Kommunikationsregeln, Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeiter, Meldewesen) vom RIM erstellt. Diese Vereinbarung wird Bestandteil des Vertrages.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.