Der private Sicherheitsdienst (SD) wird eingesetzt, um außerhalb der Anwesenheitszeiten
der städtischen Beschäftigten bzw. der sozialarbeiterischen Betreuung den als Unterkunft
genutzten Teil des Objektes sowie das unmittelbare Umfeld dessen zu be- und überwachen.
Der SD wird ebenfalls eingesetzt, um das Zusammenleben der untergebrachten Menschen
unter Einhaltung allgemeiner rechtlicher Vorgaben wie z.B. der Nachtruhe in der Unterkunft
sicherzustellen.
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