Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Grundleistung:
Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst.
Bedarfsleistung:
Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst.
Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN:
a) Revier- und Schließdienst regelmäßig in Einfachbesetzung
b) Revier- und Schließdienst unregelmäßig in Einfachbesetzung,
c) Revierdienst unregelmäßig in Einfachbesetzung,
Die Beschreibung der Leistungen ist den Punkten (Pkt.) 4 und 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
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