Gemäss Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz; SpG; SR 441.1) sind die eidg. Departemente und die Bundeskanzlei (BK) verpflichtet, Informationen in allen Amtssprachen zugänglich zu machen. Zudem ist auch Englisch bedeutend, weil viele Ämter in einem internationalen Umfeld arbeiten.
Die Departemente, die BK und viele Ämter verfügen über eigene Sprachdienste. Bei Arbeitsüberlastung oder Dringlichkeit und wenn alle internen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, vergeben sie Sprachdienstleistungsaufträge an Externe.
Absicht ist mittels vorliegenden Rahmenverträgen externe Anbietende unter Vertrag zu nehmen, die für die Dauer vom 01.01.2027 bis 31.12.2031 der BK und dem EFD entsprechende Sprachdienstleistungen zur Verfügung stellen. Aus den Rahmenverträgen ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Aufträge.
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