Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter).
Das Sprachmittlungspersonal des AN unterstützt die Fachkräfte des AG sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher.
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