Stadt Cottbus OV 244-2025 Aufgabenwahrnehmung Betreibung vorübergehender Einrichtungen sowie unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit nach dem LAufnG (uMSA)
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Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chó?ebuz beabsichtigt, die Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für Personen nach § 4 LAufnG sowie die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) in der Stadt Cottbus/Chó?ebuz nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) im Rahmen dieser Ausschreibung ab dem 01.04.2026 an einen nichtstaatlichen Träger zu vergeben.
Gemäß § 2 LAufnG ist der kreisfreien Stadt Cottbus/Chó?ebuz die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von spätausgesiedelten und ausländischen Flüchtlingen als öffentliche Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden.
Es geht um die Beauftragung eines Dritten gemäß §§ 10 (2) und 12 (2) LAufnG als Verwaltungshelfer mit der Leitung/Verwaltung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung und der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit für Personen nach § 4 LAufnG.
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