Stadt Drolshagen - Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule zum Ausbau der Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen | Abbrucharbeiten
Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.
Die Liegenschaftsadresse lautet:
Gräfin-Sayn-Schule
Am Buscheid 2
57489 Drolshagen
Gebäudebeschreibung:
Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen:
• Unterrichts- und Klassenräume
• Verwaltungs- und Nebenräume
• Sanitärbereiche
• Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen
Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus:
• asphaltierten Schulhofflächen
• befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen
• Grün- und Aufenthaltsbereichen
Neues Nutzungskonzept:
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:
• Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen
• Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden,
insbesondere im Hinblick auf:
• energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster)
• funktionale Anpassung der Grundrisse
• brandschutztechnische Ertüchtigung
• Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm
• Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen
Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die auszuschreibende Leistung betrifft die Abbrucharbeiten.
Die Arbeiten erfolgen in nicht genutzten Gebäudebereichen. Einschränkungen durch einen laufenden
Betrieb bestehen nicht. Die Abbruchleistungen erfolgen in mehreren Bauabschnitten und sind an den Baufortschritt gekoppelt