Frist abgelaufen

Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten (CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) der Vereinten Nationen und Voluntary Emission Reductions (VERs) aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt für 2023

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Auftraggeber

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
25. Juni 2024
Veröffentlichungsdatum
22. Mai 2024

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2023, sowie der dienstlichen Flugreisen der bayerischen Staatsverwaltung für das Jahr 2023 und teilweise 2022, sowie der Emissionen des Bayerischen Landesamts für Umwelt für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 40.321 Zertifikate, aufgeteilt in zwei Mengenlose zu 20.161 Zertifikate (Los 1) und 20.160 Zertifikate (Los 2). Die Bietenden können für alle Lose anbieten (aber auch für weniger). Die Bietenden können für jedes Los mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten und Projektländern abgeben. Die Angebote dürfen wiederum für jedes Los identisch sein, um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren. Jedes Angebot innerhalb eines Loses darf nur die in diesem Los zu beschaffende Menge an Zertifikaten aus ein und demselben Projekt enthalten. Die Zusammenstellung der entsprechenden Zertifikate aus mehreren Jahrgängen ist jedoch zulässig. Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Werden mehrere Angebote über ein und dasselbe Projekt abgegeben, und erhält eines dieser Angebote in einem Los den Zuschlag, werden die restlichen Angebote über dieses konkrete Projekt für die Auswertung des folgenden Mengenloses ausgeschlossen. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird der Projektstandort (28%), besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (28%), besondere Projekte (28%) und der Transformationsbeitrag (16%). Die gesamten Kompensationszertifikate werden in zwei Fachlose unterteilt. Bei den internationalen Kompensationszertifikaten handelt es sich um ein Fachlos (aufgeteilt in zwei weitere Mengenlose), welche dem 80%-Kontigent zugeordnet wird. Das Fachlos "regionale Ausgleichsgutschriften" wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Lose (2)

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